PRWasserparadies Seeham > Aprilscherz:

PRDer TVB Seehaminformiert:
(APA)

Nach Seeham statt auf die Malediven!

Diese Marketingidee haben wir aufgegriffen und werden sie im Strandbad umsetzen. Derzeit werden umfangreiche Baumfällungen vorgenommen, um einem breiten Sandstrand Platz zu machen. An Stelle der Bäume werden Palmen aus Kunststoff "gepflanzt“, damit das Ambiente auch stimmt. Besonders die Kinder – besser deren Eltern - werden dies zu würdigen wissen, da die Dattelpalmen in unmittelbarer Nähe zum Wasser stehen werden und so die Kleinen beim Herunterfallen sich nicht verletzen können. Die ÖWR passt auf!

Das neue "Cafe am See" serviert coole Drinks:
Der Pächter informierte sich vor Ort auf den Malediven bei einer Fortbildungsreise.

Um dem zu erwarteten Besucheransturm gewachsen zu sein, werden auch die Parkplätze im ehemaligen Schmiedbauer-Obstgarten zur Verfügung stehen.


Ein wirklich gelungener Aprilscherz - von den Medien aufgegriffen, von vielen auch geglaubt!
Minister Pröll:
Seeham statt Malediven! Mit seinem Vorschlag, die Österreicher und Österreicherinnen sollten sich bewusst machen, wie viel CO2-Ausstoß bei Fernflügen erzeugt werde und daher solle man möglichst solche Fernreisen meiden, hat Minister Josef Pröll das ganze Land in Aufruhr versetzt.
Foto: TVB Obmann Hans Ziller mit Minister Josef Pröll, der einen Seehamer Wasserkrug erhalten hat.


April 2011/Medienaussendung:

Tourismuswerbung für
"Regenbekleidung im Strandbad Seeham ist angeraten!"

Strandbad Seeham 2011

Wegen der immer ziemlich regenreichen vergangenen Sommer entschied sich der Tourismusverband Seeham die heurige Bewerbung für das Strandbad diesem Umstand anzupassen. So wurden auch die entsprechenden Motive gewählt.

Warme Kleidung im Strandbad ist angesagt!

April 2011Aprilscherz 2011Zu sehen in allen deutschen Großstädten.

"Denn eine klare, ehrliche Botschaft ist das Fundament für gute Markenpolitik und Werbung", so Hans Ziller, Obmann des Tourismusverbandes Seeham.
Mehr im Internet unter: www.wasserparadies.at


2020

Liebe Vorstandsmitglieder des TVBes Seeham!
Ich gehe davon aus, dass ihr in dieser kritischen Zeit für den Tourismus in eueren wöchentlichen Online-Meetings die neueste Verordnung der Landessanitätsdirektion die Strandbäder betreffend bereits besprochen habt:

Dazu meine Vorschläge zu folgenden Punkten, weil ich glaube, dass ihr das Strandbad betreffend Unterstützung braucht:

Ad 4a bis f (1 Meter Abstand bei den Liegeflächen):

Die Liegeflächen müssen ja in Felder unterteilt und auch mittels „klar sichtbarer Abgrenzungen“ gekennzeichnet werden. Da schlage ich die rot-weißen Bänder vor, die ja reichlich vorhanden sind. Aber nicht einfach auf den Boden legen, weils billiger ist, sondern entsprechend befestigen, Vandalen und Wind sicher! Vergesst nicht, dass Flächen für Familien und Einzelpersonen unterschiedliche Größen haben müssen, das geht ja aus der Maiaktion hervor.

Ad 5 (maximale Befüllung):

„Der Objektbetreiber hat dafür zu sorgen, dass das in seinem Besitz befindliche Areal so befüllt wird, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können. Widrigenfalls ist mit Verwaltungsstrafen bis zu € 10.000,- oder mit einer Ersatzleistung in Form von Bademeisterdiensten in angemessener Bekleidung zu rechnen!“ so der Gesetzestext. Daher schlage ich vor, dass bei der Maiaktion darauf hingewiesen wird und alle Gäste, welche im Mai bereits eine Saisonkarte kaufen, beim Besuch wg. der Beschränkung vorrangig behandelt werden, d. h. in der Praxis: Sie dürfen vorrangig ins Bad, solange bis die maximale Sollfüllgrenze erreicht ist. Alle anderen werden halt an heißen Sommertagen von draußen dem Badevergnügen zuschauen und ihren Focus woanders hinwenden müssen.

Ad 6c (sanitäre Anlagen):

Sowohl im Mehrzweckgebäude als auch im Hauptkloareal schlage ich vor, dass jedes 2. Abteil versperrt wird, so ersparen wir uns die Umbaukosten und der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von 1 m wird eingehalten. In den Pissoirs wird sicher eine deutlich sichtbare Markierung auf dem Boden (die Farbe ist frei wählbar) genügen. Gleiches ist auch bei den Brauseanlagen zu tun.

Ad 7c (Flächenwidmung und Aufsicht):

Hier werden der Kinderspielplatz, das Kinderbecken, die Wasserrutsche und „Sonstiges“ (zum Beispiel Schwimmplateau) geregelt. Meiner Meinung nach muss das alles gesperrt werden, denn es ist unmöglich, jedem Nutzer eine Aufsichtsperson mit Meterstab beizustellen. Sonst gibt’s Strafen (§ 5 b).

Und sonst noch:

Die Wasserrettung sollte angehalten werden auf Toilettpapierdiebe zu achten, denn wie die Erfahrung zeigt, ist diese Ware in Zeiten wie diesen heiß begehrt. Und bis zur Saisoneröffnung wird´s sicher noch intensiver. Eventuell ist ein Toilettpapierkontrollor anzudenken.
Da die Kapazität (=Besucherzahl) durch diese Verordnung ganz wesentlich verkleinert wird, sollte eine empfindliche Erhöhung des Badeeintritts in Erwägung gezogen werden, damit die im Budgetvoranschlag errechneten Einnahmen gesichert sind.

Ich hoffe, dass ich euch mit meiner langjährigen Erfahrung geholfen habe und werde mich nun wieder in die Versenkung zurück ziehen.
Liebe Grüße aus Seeham im Salzburger Seenland
Bleibt´s dahoam und bleibt´s xund!
Hans Ziller

09-tvb Ein erstklassiges Produkt braucht einen erstklassigen Auftritt, um als solches erkannt und anerkannt zu werden.
In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Dir. Hans Ziller, ehemaliger Obmann des Tourismusverbandes Seeham im Salzburger Seenland
tel.: +43-0676/94 44 518

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